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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hofmann, Krausch & Partner, nachfolgend HKP genannt.

1. Allgemeines
Sofern sie den Geschäftsbereich Seminare und Trainings betreffen, werden sämtliche Modalitäten für Firmenseminare, Einzeltrainings, Workshops, Konzeptions- und Beratungsleistungen sowie ggf. weitere Leistungen wie Raummieten etc. grundsätzlich einzelvertraglich geregelt. Die Seminargebühren einschließlich Lehrunterlagen und sonstige Hilfsmittel ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot. Die Reisekosten und Spesen des Dozenten übernimmt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2. Organisation
Termine und eventuelle Modifikation der Themen erfolgen nach Absprache. Die Organisation der Veranstaltung, sofern nicht anders vereinbart, (Hotelreservierung, Nennung und Einladung Teilnehmer, Abrechnung mit den Teilnehmern) erfolgt durch den Auftraggeber. Die notwendige Präsentations- und Moderationstechnik stellt, je nach Absprache, HKP und/oder der Auftraggeber.

3. Abweichung in der Durchführung durch HKP
Die Beschreibung der Veranstaltungsinhalte entspricht dem Stand zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Änderungen aufgrund der Aktualisierung und Weiterentwicklung unserer Veranstaltungen behalten wir uns vor. Wir behalten uns vor, einen anderen Veranstaltungsleiter ersatzweise einzusetzen.

4. Nutzungsrecht
Sämtliche Seminarunterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Teilnehmer. Der Teilnehmer ist nicht befugt, Lizenzmaterial, das für Schulungszwecke ausgehändigt wird, zu kopieren, oder Dritten zugänglich zu machen. Lizenzmaterial sind Datenverarbeitungsprogramme und / oder lizenzierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer Form einschließlich zugehöriger Dokumentation und Schulungsunterlagen. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Alle in den bereitgestellten Unterlagen genannten Firmen- und Markennamen, sowie Produktbezeichnungen sind rechtlich geschützt und die Verwendung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen.

5. Fälligkeit und Verzug
Seminargebühren sind immer nach Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug (d.h. bei offenen Seminaren im Voraus) fällig. Der Verzug tritt entsprechend §286 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser 30 Tage geleistet hat.

6. Form
Im Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Änderungen und Ergänzungen sind nur in Schriftform und bei Bezugnahme auf diesen Vertrag wirksam und beiderseitig zu unterzeichnen. Nachträge zu diesem Vertrag sind mit Unterzeichnung Bestandteil des Vertrages. Auf das Vertragsverhältnis sind die Bestimmungen des Vertrages und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

7. Rücktritt von Seminaren
Wenn eine gegenseitig schriftlich bestätigte Veranstaltung abgesagt wird, wird ein Entgelt, sofern nicht anders vereinbart, nach folgender Staffelung erheben: Bei Absagen durch den Auftraggeber bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10% des vereinbarten Honorars, danach ist das volle Honorar zur Zahlung fällig. Terminabsagen unsererseits aus organisatorischen Gründen (z. B. Krankheit ) behalten wir uns vor. Bereits bezahlte Gebühren werden dann zurückerstattet oder es wird ein Alternativtermin angeboten. Weitergehende Ansprüche seitens des Auftraggebers bestehen nicht.

Stand November 2004