Allgemeine
Geschäftsbedingungen von Hofmann, Krausch & Partner, nachfolgend HKP
genannt.
1.
Allgemeines
Sofern sie den Geschäftsbereich Seminare und Trainings betreffen, werden
sämtliche Modalitäten für Firmenseminare, Einzeltrainings, Workshops,
Konzeptions- und Beratungsleistungen sowie ggf. weitere Leistungen wie
Raummieten etc. grundsätzlich einzelvertraglich geregelt. Die Seminargebühren
einschließlich Lehrunterlagen und sonstige Hilfsmittel ergeben sich
aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot. Die Reisekosten und Spesen
des Dozenten übernimmt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart
ist.
2.
Organisation
Termine und eventuelle Modifikation der Themen erfolgen nach Absprache.
Die Organisation der Veranstaltung, sofern nicht anders vereinbart,
(Hotelreservierung, Nennung und Einladung Teilnehmer, Abrechnung mit
den Teilnehmern) erfolgt durch den Auftraggeber. Die notwendige Präsentations-
und Moderationstechnik stellt, je nach Absprache, HKP und/oder der Auftraggeber.
3.
Abweichung in der Durchführung durch HKP
Die Beschreibung der Veranstaltungsinhalte entspricht dem Stand zum
Zeitpunkt der Angebotserstellung. Änderungen aufgrund der Aktualisierung
und Weiterentwicklung unserer Veranstaltungen behalten wir uns vor.
Wir behalten uns vor, einen anderen Veranstaltungsleiter ersatzweise
einzusetzen.
4.
Nutzungsrecht
Sämtliche Seminarunterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung
durch den Teilnehmer. Der Teilnehmer ist nicht befugt, Lizenzmaterial,
das für Schulungszwecke ausgehändigt wird, zu kopieren, oder Dritten
zugänglich zu machen. Lizenzmaterial sind Datenverarbeitungsprogramme
und / oder lizenzierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer
Form einschließlich zugehöriger Dokumentation und Schulungsunterlagen.
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung
der Seminarunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Alle
in den bereitgestellten Unterlagen genannten Firmen- und Markennamen,
sowie Produktbezeichnungen sind rechtlich geschützt und die Verwendung
unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen.
5.
Fälligkeit und Verzug
Seminargebühren sind immer nach Erhalt der Rechnung sofort und ohne
Abzug (d.h. bei offenen Seminaren im Voraus) fällig. Der Verzug tritt
entsprechend §286 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang
der Rechnung ein, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser 30 Tage
geleistet hat.
6.
Form
Im
Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt.
Änderungen und Ergänzungen sind nur in Schriftform und bei Bezugnahme
auf diesen Vertrag wirksam und beiderseitig zu unterzeichnen. Nachträge
zu diesem Vertrag sind mit Unterzeichnung Bestandteil des Vertrages.
Auf das Vertragsverhältnis sind die Bestimmungen des Vertrages und ergänzend
das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Erfüllungsort und
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz
des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische
Person des öffentlichen Rechts ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch
einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in dem Vertrag eine
Lücke befinden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung
oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten,
die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien
gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
7.
Rücktritt von Seminaren
Wenn eine gegenseitig schriftlich bestätigte Veranstaltung abgesagt
wird, wird ein Entgelt, sofern nicht anders vereinbart, nach folgender
Staffelung erheben: Bei Absagen durch den Auftraggeber bis zu vier Wochen
vor Veranstaltungsbeginn: 10% des vereinbarten Honorars, danach ist
das volle Honorar zur Zahlung fällig. Terminabsagen unsererseits aus
organisatorischen Gründen (z. B. Krankheit ) behalten wir uns vor. Bereits
bezahlte Gebühren werden dann zurückerstattet oder es wird ein Alternativtermin
angeboten. Weitergehende Ansprüche seitens des Auftraggebers bestehen
nicht.
Stand
November 2004
